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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boots & Kfz Service Dankau
1.Allgemeines
1.1 Vertragsabschlüsse und deren Abwicklung erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (Email, Brief).
1.3 Alle Angebote sind freibleibend.

2.Gefahrübergang und Obhutspflichten vom Kunden für die Ausführung des Auftrags bereitzustellenden Gegenstände hat der Kunde auf eigene Rechnung und Gefahr bei Boot & Kfz Service Dankau anzuliefern und dort wieder abzuholen. Sie lagern bei Boot & Kfz Service Dankau für Rechnung und Gefahr des Kunden und sind durch diesen selbst zu versichern.

3.Preis und Zahlungsbestimmungen

3.1 Preise verstehen sich netto ab Werk, Beschaffungs- Kosten Fracht und Verpackung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart ist und die Leistung innerhalb von 1 Monaten nach Auftragserteilung erbracht werden soll, ist Boot & Kfz Service Dankau bei nachweislichen Kostensteigerungen (z. B. bei Löhnen, Materialpreisen, öffentlichen Abgaben jeder Art, Kosten der Zulieferer usw.) zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt.
3.2 Die Preise sind inkl. Entsorgung v. Altmaterial kalkuliert
3.3 Rechnungsbeträge sind mangels anderweitiger Vereinbarung sofort ohne Abzug fällig .
3.4 Boot & Kfz Service Dankau ist berechtigt, während der Ausführung des Auftrages Abschlagsrechnungen entsprechend dem jeweiligen Umfang der ausgeführten Leistungen zu erteilen.
3.5 Gerät der Kunde in Verzug und beseitigt diesen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht, oder werden Boot & Kfz Service Dankau nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder die Erfüllungsbereitschaft des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen, so ist Boot & Kfz Service Dankau berechtigt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und vor weiterer Auftragsausführung Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Höhe des gesamten Auftragswertes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und von dem Kunden eine Vergütung für die von Boot & Kfz Service Dankau bereits gemachten Aufwendungen und erbrachten Leistungen zu verlangen.
3.6 Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder deren Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4 Termine und Fristen
Termine und Fristen für die Ausführung sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sie verschieben bzw. verlängern sich, falls der Kunde seine Pflichten zur Mitwirkung nicht rechtzeitig erfüllt.

5 Gewährleistung und Haftung
5.1 Gewährleistungsansprüche gegen Boot & Kfz Service Dankau wegen Mängeln einer gelieferten oder bearbeiteten Sache verjähren bei Neuteilen zwei Jahre nach Rechnungsstellung bzw. Gefahrenübergang an den Kunden. Bei gebrauchten Bauteilen oder Sachen beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Rechnungsstellung. Im Übrigen gilt die gesetzliche Mängelgewährleistung mit der Maßgabe, dass Schadensersatz nur unter den in 5.3 genannten Voraussetzungen verlangt werden kann.
Bei Gewerbe und Firmenkunden beträgt die Gewährleistung 1 Jahr ab Kauf / Inbetriebnahme.
5.1.1 Die Rückgabe von online Bestellter Ware, kann ohne Angabe von Gründen hat mit einem formlosen Widerruf binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Käufer trägt die Rücksendekosten. Alle Waren Müssen so verpackt sein, dass Ihre Form und Beschaffenheit nicht beeinträchtigt werden kann d. Den Transport.
5.3 Boot & Kfz Service Dankau haftet im gesetzlichen Umfang nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Schäden folgender Art bzw. aus folgenden Umständen:
5.3.1 Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
5.3.2 Verletzung vertraglicher Hauptpflichten
5.3.3 Verletzung sonstiger Vertragspflichten, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern oder auf
vorsätzlichem Verhalten von Erfüllungsgehilfen, der Firma Boot & Kfz Service Dankau, beruht.
5.4. Versand und Bestellung + Sonderanfertigungen:
Boot & Kfz Service Dankau Versendet und Bestellt für den Kunden auf Wunsch Serien und Sonderteile.
Sonderanfertigungen und auch Kleinserien sowie Individuell angefertigte Bauteile sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Der Versand erfolgt per DHL/GLS/UPS

6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen von Boot & Kfz Service Dankau gegen den Kunden (auch evtl. Saldoforderungen aus Kontokorrent) bleibt die Ware Eigentum von Boot & Kfz Service Dankau(Vorbehaltsware). Für den Fall einer Verbindung oder Vermischung wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an der einheitlichen Sache wert anteilmäßig auf Boot & Kfz Service Dankau übergeht.
6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten oder veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) an Stelle der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Boot & Kfz Service Dankau ab. Boot & Kfz Service Dankau ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von Boot & Kfz Service Dankau einzuziehen. Diese
Ermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Boot & Kfz Service Dankau hinweisen und Boot & Kfz Service Dankau unverzüglich benachrichtigen.
6.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug ist  Boot & Kfz Service Dankau berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
6.5 Boot & Kfz Service Dankau gibt die gewährten Sicherheiten auf Verlangen frei, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Boot & Kfz Service Dankau und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ibbenbüren
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

 
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